"Für mich stellt sich das so dar, dass die Richter sagen: Es besteht keine qualifizierte Gefahrenlage. Aber tut bitte alles, um Unfälle zu vermeiden." Er hatte vor der Verhandlung die Befürchtung geäußert, dass die Gemeinde verklagt werden könnte, wenn das Verbot gekippt werde und dann ein Unfall passiere.
Der Gemeinderat hatte das Verbot 1996 nach einem Todesfall auf Anraten der Polizei erlassen. Jedoch hätten sich damals wie heute viele nicht daran gehalten. Daran hätten auch die Ordnungsgelder nichts geändert, die die Polizei bei Kontrollen verhängte.
Die Gemeinde verwies stets auf Unfälle, die sich auf der Verbotsstrecke, aber auch weiter unten im Auslauf ereigneten. Dabei wurden Radfahrer teils schwer verletzt, aber laut Sienerth auch Fußgänger, die von Radfahrern umgerissen wurden. An der Strecke gilt Tempo 30. Hielten sich die Radler daran, gäbe es kein Problem, sagt der Bürgermeister.
Trotz des Tempolimits sei aber bei Radfahrern, Bikern und Autofahrern gleichermaßen ein Durchschnittstempo von 50 Stundenkilometern gemessen worden. Neben der Unfallgefahr führt die Gemeinde die hohe Zahl der Radfahrer an, die dort an schönen Tagen im Münchner Einzugsgebiet auf dem Weg zur Isar unterwegs sind. In den Pfingstferien im Vorjahr seien 9000 Zweiradfahrer gezählt worden, etwa 90 Prozent davon waren nach Sienerths Schätzung Radfahrer. Im selben Zeitraum wurden 2000 Autos oder landwirtschaftliche Fahrzeuge registriert.
Rechtsgrundlage für das Verbot war nach Angaben eines Gerichtssprechers Paragraf 45 der Straßenverkehrsordnung. Dort heißt es, dass Beschränkungen und Verbote nur angeordnet werden dürfen, "wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht".
Das Verwaltungsgericht München hatte sich der Auffassung der Gemeinde in erster Instanz angeschlossen und die Klage im Januar vergangenen Jahres abgewiesen. Dagegen richtet sich die Berufung des Klägers, die der Bayerische Verwaltungsgerichtshof "wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils" - so das Gericht - zugelassen hatte.
Zum Streitfall war das seit den 1990er Jahren bestehende Verbot erst geworden, als der Radverkehr in der Coronazeit zunahm. Die freiwillige Feuerwehr sei es leid gewesen, zwei bis drei Mal an Wochenenden ausrücken zu müssen, sagte Sienerth. Deshalb habe die Gemeinde zusätzlich ein Plakat aufgestellt - an dem sich dann der Streit entfachte.