In Jena sei in der Innenstadt Straßenmusik nur in den ersten 30 Minuten einer vollen Stunde erlaubt, erklärt ein Sprecher. Die zweite halbe Stunde müsse "spielfrei" gehalten werden, zudem müsse der Musikant den Standort wechseln. Insgesamt dürften nur maximal zwei Musikanten, Gesangsgruppen oder Schauspieler gleichzeitig in der Innenstadt auftreten.
Vielerorts kaum Beschwerden - Mit einer Ausnahme
Die Anzahl der Beschwerden sei in den vergangenen Jahren recht niedrig gewesen und durch das Ordnungsamt schnell geklärt worden, heißt es übereinstimmend. So hatte es in Eisenach einem Sprecher zufolge im vergangenen Jahr etwa sechs Beschwerden gegeben. In Jena mussten 2023 keine Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten eingeleitet werden.
In Weimar hatten sich in der Vergangenheit vor allem Anwohner und Händler in der Schillerstraße wiederholt beschwert. "Musiker hatten sich wiederkehrend nicht an die Regelungen gehalten", so Plickert. "Dies war ein weiterer Grund, weshalb eine Anpassung erfolgte." Seit Anfang 2024 ist nicht gewerbsmäßige Straßenmusik nur noch an neun Orten im Stadtgebiet erlaubt. Eine Erlaubnis muss zwar nicht eingeholt werden - allerdings muss der Auftritt zwingend beim Ordnungsamt angezeigt werden. Ohne eine solche Anzeige begehen Musikanten in der Klassikerstadt eine Ordnungswidrigkeit.
Grundsätzlich ist Straßenmusik offenbar ein Phänomen der größeren Kommunen: So gebe es etwa in Sonneberg so gut wie nie Anfragen von Straßenmusikern, sagt eine Sprecherin. Dort wäre eine Sondernutzungserlaubnis notwendig, um legal öffentlich musizieren zu dürfen.