Katzenschutzverordnung Mikrochip für Katzen mit Freigang

„Freilaufend“ bezeichnet Hauskatzen „mit der Möglichkeit auf Ausgang außerhalb des Wohnbereichs“, „freilebend“ beschreibt verwilderte Katzen ohne Halter. Was zutrifft, soll künftig klar erkennbar sein. Foto: dpa/Jan Woitas

Der Landkreis Haßberge hat eine Katzenschutzverordnung erlassen. Sie erlaubt es den Behörden, herrenlose Streunerkatzen zu fangen und zu kastrieren. „Freigänger“ müssen künftig gekennzeichnet sein. Doch die Regel gilt nicht für den gesamten Landkreis.

 
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