Nach der Reichspogromnacht von 1938 setzten die Nationalsozialisten alles daran, die Juden weiter auszugrenzen und zu isolieren. Einer der Winkelzüge war die Reglementierung der Wohnverhältnisse. Schon Anfang Dezember 1938 verpflichtete ein Reichsgesetz alle jüdischen Hauseigentümer, ihren Grundbesitz zu verkaufen. Ferner wurde bis April 1939 der Mieterschutz für Juden per Reichsgesetz massiv verschlechtert. Für „arische“ Vermieter war es fortan relativ einfach, sich ihrer jüdischen Mieter zu entledigen. Ziel war es dabei, die Juden an einem Ort zu konzentrieren. Dazu richteten die nationalsozialistischen Behörden in vielen Städten sogenannte „Judenhäuser“ ein.