Pöbelnde oder die Sitzung störende Abgeordnete müssen im Landtag künftig mit einem Ordnungsgeld von bis zu 4000 Euro rechnen. Gegen die Stimmen der AfD verabschiedete die Vollversammlung eine von CSU, Freien Wählern, Grünen und SPD eingebrachte Änderung des Abgeordnetengesetzes. Anstelle der bisherigen Rügen für ungebührliches oder beleidigendes Verhalten tritt nun ein dreistufiges Verfahren. Es besteht aus einem Ordnungsruf, bei fortgesetzter Störung einem Ordnungsgeld und im Extremfall einem Ausschluss von bis zu zehn Sitzungen. Bei schweren Erstverstößen kann das Ordnungsgeld ohne Vorwarnung verhängt werden.